die EU-Drohnen Verordnung tritt mit 31.12.2020 in Kraft & das Kompetenzzentrum für Drohnenrecht ist nun ein Verein
Mit Ende des Jahres tritt die Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb von Drohnen in Kraft. Für einige Bestimmungen gibt es Übergangsfristen – vollständig anzuwenden ist die Verordnung ab 01.01.2023.
Mit dem neuen EU-Drohnenregulativ werden die nationalen Gesetze zu unbemannten Luftfahrzeugen auf EU-Ebene vereinheitlicht. Dies soll zum einen den Drohnennutzern aber auch den Drohnenherstellern dienen, für Flug- und Rechtssicherheit sorgen und einen unbeschwerten Drohneneinsatz im gesamten EU-Gebiet ermöglichen.
Wie wir bereits in unserer Blogserie zum Drohnenrecht berichtet haben, wird der Drohnenbetrieb – je nach Gewicht und Einsatzumgebung – in drei Kategorien eingestuft: „open“, „specific“ und „certified“. Die Kategorie „open“ wird in drei weitere Unterkategorien eingeteilt.
Einige weitere spannende Neuerungen sind:
Registrierung des Betreibers
Dem EU- Drohnenregulativ ist neu, dass nicht mehr die einzelne Drohne einer Registrierung bedarf, sondern grundsätzlich der jeweilige Betreiber. Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, welche unbemannte Luftfahrzeuge betreibt oder betreiben will. Nach Registrierung erhält der Betreiber eine Registrierungsnummer – diese Nummer ist auf alle von ihm verwendeten Drohnen anzubringen und gilt für drei Jahre. Wesentlich ist auch, dass es nicht darauf ankommt, wo eine Drohne verwendet wird (zB privates Grundstück) – eine Registrierung ist grundsätzlich immer notwendig. Ausnahmen gibt es lediglich teilweise im Bereich von Drohnen unter 250 Gramm. Eine Registrierung wird ab 31.12.2020 möglich sein. Das Mindestalter für die Registrierung von Betreibern liegt bei 18 Jahren.
Kostenfreier Führerschein für Piloten
Der Drohnenführerschein ist für alle Drohnenpiloten verpflichtend, die mit Drohnen in der Kategorie „open“ mit einem Gewicht über 250 Gramm fliegen wollen. Der Führerschein-Kurs kann kostenlos und online über die Austro Control Plattform absolviert werden. Nach Absolvierung des Kurses, ist ein Online-Multiple-Choice Test mit 40 Fragen abzulegen. Fällt der Test positiv aus (75 % richtige Antworten), kann der Führerschein direkt über einen Link abgerufen werden und ausgedruckt werden. Zu beachten ist, dass der Führerschein bei jedem Drohnenflug mitzuführen ist – entweder ausgedruckt oder elektronisch (am Smartphone). Um den Drohnenführerschein zu erlangen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist man gleichzeitig Betreiber und Pilot, bedarf es zum einen der Registrierung und zum anderen des Drohnenführerscheins.
Fit für den Drohneneinsatz?
Spannende Neuerungen warten somit auf uns – der obige kurze Auszug aus dem EU-Drohnenregulativ macht dies bereits eindeutig. Um für die neuen Regelungen und Herausforderungen gewappnet zu sein, halten unsere Drohnenrechts-Experten am 27.01.2020 und 28.01.2020 das Seminar „Fit für den Drohneneinsatz“ an der Donau Universität Krems. Das zweitägigen Seminars vermittelt die Do’s and Dont’s für den praktischen Einsatz von Drohnen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit einem ungehinderten Drohneneinsatz nichts mehr im Wege steht.
Zielgruppe des Seminars sind gewerbliche Betreiber von Drohnen und Drohnenpiloten, welche nach Abschluss des Seminars auch ein entsprechendes Universitäts-Zertifikat erlangen. Melden Sie sich an, wir freuen uns auf Sie.
Kompetenzzentrum für Drohnenrecht
Last but not least, gibt es an der Kompetenzzentrum für Drohnenrecht –„Front“ sehr erfreuliche vorweihnachtliche Neuigkeiten: Die Vereinsgründung für unser Kompetenzzentrum ist erfolgreich abgeschlossen und wir stehen bereits in den Startlöchern für unsere neue Homepage! Wir freuen uns im neuen Setting auf weiterhin spannenden Projekte im Jahr 2021 und hoffen, auch bald wieder persönlich bei unserer Drohnen-Eventreihe in Kontakt treten zu können!
Das Public & Regulatory Law Team & Kompetenzzentrum für Drohnenrecht wünscht FROHE WEIHNACHTEN!